Drei Mythen in der Schönheitschirurgie – wir klären auf

Wer einen Eingriff plant, erkundigt sich häufig im Internet oder bei jenen, die bereits Erfahrungen haben. Wenn Laien allerdings als vermeintliche Experten fungieren, entstehen häufig Geschichten, die mit der Realität nur wenig zu tun haben. Wir bringen Licht ins Dunkle.

Mythos 1: Botox® lässt das Gesicht erstarren

Ein Blick nach Hollywood zeigt: Botox® kann zu einem maskenhaften Gesichtsausdruck führen. Der Grund hierfür ist allerdings nicht der Wirkstoff selbst. Eine eingefrorene Stirn ist auf die Anwendung zurückzuführen. Der vermeintlich missglückte Eingriff ist allerdings nicht immer das Ergebnis einer schlechten Verabreichung, sondern kann der ausdrückliche Wunsch des Patienten gewesen sein. Doch diese schlechten Beispiele haben dem Ruf des innovativen Präparats geschadet. Dabei lassen sich mit der richtigen Dosierung und Positionierung erstklassige Ergebnisse erzielen, die uns jünger und frischer aussehen lassen und dem Selbstwertgefühl zugutekommen.

Mythos 2: Augenlidkorrekturen sind vor dem 50. Lebensjahr nicht nötig

Schlupflider haben nicht immer etwas mit dem Alter zu tun. Sie können auf genetische Veranlagungen zurückgeführt werden. Während Stars wie Claudia Schiffer ihre Schlupflider zum Markenzeichen machten, beklagen andere ihren vermeintlich müden Gesichtsausdruck – und das auch schon in den 20ern. Die abnehmende Elastizität der Haut kann den Wunsch nach einer Augenlidkorrektur im Alter natürlich noch verstärken. Neben ästhetischen Motiven wird der Eingriff allerdings auch häufig vor einem anderen Hintergrund durchgeführt: Hängende Lider können das Sichtfeld eingrenzen und sogar Alltagsaktivitäten, wie Autofahren, zur Herausforderung machen. Eine Korrektur kann Betroffenen Abhilfe schaffen.

Mythos 3: Schönheitsoperationen müssen immer selbst bezahlt werden

Falsch. Die Krankenkasse ist in einigen Fällen bereit, den Eingriff zu finanzieren. Allerdings müssen hierfür spezielle Gründe vorliegen. Ein Grund: die medizinische Notwendigkeit. Wenn Betroffene unter Schmerzen leiden oder durch eine Fehlbildung nicht am Leben teilnehmen können, springt die Krankenkasse ein. Hinzukommt die Möglichkeit einer Kostenübernahme zur Vorbeugung von schweren Folgeerkrankungen. Dies ist unter anderem häufig bei der Entfernung von

Leberflecken der Fall. Ein weiterer Grund sind hohe psychische Belastungen. Stellt ein Experte im Rahmen eines Gutachtens diese Belastung fest, kann der Antrag auf Kostenübernahme von der Krankenkasse bewilligt werden.

Wir beraten Sie gerne

Wenn es um Eingriffe am eigenen Körper geht, ist es wichtig, sich in vertrauensvolle Hände zu begeben. Eine gute Beratung und ein sicheres Gefühl sind für die Patienten essenziell. Wir beraten Sie gerne in unserer Praxis in Dortmund und zeigen Ihnen die Möglichkeiten zu Ihrer Wunschbehandlung auf. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0231 / 58 60 3 67. Unser Facharzt Prof. Dr. Med. Dr. Med. Dent. Maick Griebenow M.SC. freut sich auf Ihren Besuch.

Bilderquelle: ©freepik.com