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Endlich wieder wohlfühlen – mit dem richtigen Finanzierungsmodell

4/09/2018

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Sei es die schiefe Nase, verheilte Aknenarben oder übermäßiges Zahnfleisch: Ein Außenstehender mag es kaum verstehen, doch kosmetische Makel können das Wohlbefinden stark belasten. Man selbst als größter Kritiker empfindet sich nicht mehr als schön. Die Lösung soll eine Schönheitsoperation sein. Doch leider übernimmt die Krankenkasse keine kosmetischen Behandlungen. Mit verschiedenen Finanzierungsmodellen können Sie sich Ihren Traum doch noch möglich machen.

Die erste Anlaufstelle: die Krankenkasse

Ob eine Behandlung durch die Krankenkasse übernommen wird oder nicht, kann nur diese prüfen. Daher macht es Sinn, sich vor dem Eingriff von einem Mitarbeiter beraten zu lassen. Unter Umständen ist die Behandlung durch die Krankenkasse abgedeckt oder als Zusatzleistung verbucht. Zudem gibt es Versicherungen, die gesonderte Behandlungen abdecken.

Zusatzversicherung

Bei der gesetzlichen Krankenkasse sind nur ganz bestimmte Behandlungen abgesichert. Alle Leistungen, die darüber hinaus durch den Arzt durchgeführt werden, müssen aus eigener Tasche gezahlt werden. Doch hier kommt die Zusatzversicherung ins Spiel. Man kann eine freiwillige und zusätzliche Versicherung für bestimmte Behandlungen abschließen.

Die Zahnzusatzversicherung deckt beispielsweise einen weitaus größeren Leistungsbereich in der Zahnmedizin ab. Hierbei ist in der Regel zwar noch ein kleiner eigener Anteil zu zahlen, jedoch übernimmt die Zusatzversicherung gut 80 bis 90 Prozent der Behandlungskosten. Eine enorme Entlastung für Betroffene.

Eine Zusatzversicherung kann man übrigens auch für risikoreiche Eingriffe abschließen. Damit sind dann Folgeschäden/-erkrankungen, die nach einer einwandfreien Operation entstanden sind, abgedeckt.

Ratenzahlung

Das Centrum für Implantologie und ästhetische Gesichtschirurgie möchte allen Patienten die gleichen Chancen bieten und ermöglicht daher die Ratenzahlung. Dies ist jedoch nicht der Regelfall. Nur wenige andere Praxen für ästhetische Behandlungen bieten diesen Service.

Für diesen Service nutzen wir die Zusammenarbeit mit der HEALTH-AG. Das Besondere: Bei einer Ratenlaufzeit von weniger als sechs Monaten ist die Ratenzahlung zins- und gebührenfrei. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine Mindestrechnungssumme von 100 Euro und eine monatliche Rate von mindestens 50 Euro. Beträgt die Dauer der Ratenzahlung länger als sechs Monate, ist mit einem jährlichen Zinssatz von 9,90 Prozent und einer zusätzlichen, einmaligen Bearbeitungsgebühr von 1,5 Prozent zu rechnen. Auch hier muss die monatliche Ratenzahlung mindestens 50 Euro betragen. In individuellen Ausnahmefällen lässt sich allerdings die zinsfreie Ratenzahlung auf bis zu zwölf Monate verlängern. Sprechen Sie hierfür einen Mitarbeiter der HEALTH-AG an.

Auf Wunsch bietet die HEALTH-AG noch einen gesonderten Versicherungsschutz an. Tritt eine plötzliche Arbeitslosigkeit ein, ein Krankenhausaufenthalt für Selbstständige, die Arbeitsunfähigkeit oder ein Todesfall übernimmt die Versicherung die Ratenzahlungen.

Finanzierung

Viele wissen gar nicht, dass man eine Schönheitsoperation auch über ein Darlehen finanzieren kann. Dafür bieten verschiedene Kreditinstitute gesonderte Finanzierungsmodelle.

Ob die Krankenkasse die Behandlung übernimmt oder welches Finanzierungsmodell sich am besten für Sie eignet, muss im Einzelfall entschieden werden. Unser Team steht Ihnen bei der Entscheidung gerne beiseite.

dsa_redaktion / Allgemein

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Centrum für Implantologie &
Ästhetische Gesichtschirurgie
Prof. Dr. med. dr. med. dent. Maick Griebenow M. Sc.

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Telefon +49 (0)231- 5 86 03 - 67
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